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Änderung der Arbeitsruhegesetz‑Verordnung 2011 – neue Ausnahmen & Wochenendarbeitsbeschränkungen
Verordnung vom 28.01.2011

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2011 ändert die Ausnahmeregelungen des Arbeitsruhegesetzes: Sie erweitert die Liste zulässiger Ladehäfen, streicht Ziffer 8 und führt für die Österreichische Nationalbank Beschränkungen der Samstags‑ bzw. Sonntagsarbeit ein.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz1/28/2011XXIV
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Die Liste der zulässigen Ausnahmen wird um die Formulierung „sowie Be‑ und Entladehäfen“ erweitert.
  • Die bisherige Ziffer 8 im Abschnitt XI wird vollständig gestrichen.
  • Ein neuer Text für die Österreichische Nationalbank wird eingeführt, der Forschungs‑ und Erprobungsarbeiten sowie internationale Aufgaben umfasst.
  • Ein Arbeitnehmer darf höchstens zwölf Samstage pro Jahr für die genannten Aufgaben arbeiten.
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
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