Änderung der Bildungsstandards: Erste Lebende Fremdsprache und Ausnahmen für behinderte Schüler
Verordnung vom 24.08.2011Zusammenfassung
Die Verordnung 282/2011 ändert die Bildungsstandards: Sie präzisiert den Begriff „(Erste) Lebende Fremdsprache (Englisch)“, fügt Sonderregelungen für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung ein und benennt § 4 zu § 5 um. Inkrafttreten ist der 1. September 2011.Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur8/24/2011XXIV
Bildung
Schwerpunkte
- Der Begriff „Lebende Fremdsprache (Englisch)“ wird zu „(Erste) Lebende Fremdsprache (Englisch)“ geändert.
- Es werden neue Absätze (2) und (3) eingefügt, die Schülerinnen und Schüler mit Behinderung bzw. mit sonderpädagogischem Förderbedarf betreffen und bestimmte Regelungen für sie aussetzen.
- Der bisherige § 4 wird in § 5 umbenannt, um die neue Struktur der Verordnung widerzuspiegeln.
- Alle Änderungen treten am 1. September 2011 in Kraft.
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