Zusammenfassung
Die Verordnung vom 26. August 2011 ändert die Nebenleistungsverordnung: Sie präzisiert die Einrechnung für Abschlussklassen, aktualisiert das Jahr in § 14 Abs. 4 und legt das Inkrafttreten der Änderungen auf den 31. August 2011 fest.Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur8/26/2011XXIV
Bildung
Schwerpunkte
In Kraft ab 31.08.2011
- Ein neuer Satz wird in § 3 Abs. 2 eingefügt, der regelt, dass die Einrechnung je Schüler für Abschlussklassen bis zum Beginn der Hauptferien gilt.
- In § 14 Abs. 4 wird das Jahr „2011“ durch das aktuelle Jahr „2013“ ersetzt, um die Verordnung zu aktualisieren.
- Ein neuer § 14 Abs. 5 wird eingefügt, der festlegt, dass die Änderungen mit dem 31. August 2011 in Kraft treten.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.