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Änderung der Studienförderungs‑Verordnung für Konservatorien (2011)
Verordnung vom 13.09.2011

Zusammenfassung

Die Verordnung von 13.09.2011 ergänzt die Studienförderungsregelung für Konservatorien um einen neuen Absatz 7 in § 4 und fügt das Konservatorium Sunrise Studios (Musical, 8 Semester) als förderfähige Einrichtung hinzu.
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur9/13/2011XXIV
Bildung

Schwerpunkte

  • Der Text fügt § 4 der Verordnung über die Studienförderung für Konservatorien einen neuen Absatz 7 hinzu, in dem das Inkrafttreten von Ziffer 12 der Anlage geregelt wird.
  • Ziffer 12 der Anlage wird ergänzt um das Konservatorium „Sunrise Studios“ des Herrn Mike Loewenrosen, Hauptstudiengang Musical, Studiendauer 8 Semester.
  • Die neue Regelung gilt für Anträge auf Studienbeihilfe ab dem Studienjahr 2011/12 und tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt am 13.09.2011 in Kraft.
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Schmied Claudia, Dr.

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