Änderung der Schiffsausrüstungsverordnung – Anpassung an EU‑Richtlinie 2010/68/EU
Verordnung vom 13.09.2011Zusammenfassung
Die Verordnung 308/2011 passt die österreichische Schiffsausrüstungsverordnung an die aktuelle EU‑Richtlinie 2010/68/EU an und tritt am 10. Dezember 2011 in Kraft, mit einer zweijährigen Übergangsfrist für bereits hergestellte Ausrüstungen.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie9/13/2011XXIV
Verkehr
Schwerpunkte
- Die Wortformel im § 2 Z 1 wird geändert, sodass künftig auf die EU‑Richtlinie 2010/68/EU verwiesen wird.
- Das Inkrafttreten der Verordnung ist für den 10. Dezember 2011 festgelegt.
- Ausrüstungen, die vor dem 10. Dezember 2011 hergestellt wurden, dürfen bis zum 10. Dezember 2013 weiterhin in Verkehr gebracht werden, wenn sie bereits nach dem damaligen nationalen Zulassungsverfahren genehmigt waren.
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