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Änderung der Schiffsausrüstungsverordnung – Anpassung an EU‑Richtlinie 2010/68/EU
Verordnung vom 13.09.2011

Zusammenfassung

Die Verordnung 308/2011 passt die österreichische Schiffsausrüstungsverordnung an die aktuelle EU‑Richtlinie 2010/68/EU an und tritt am 10. Dezember 2011 in Kraft, mit einer zweijährigen Übergangsfrist für bereits hergestellte Ausrüstungen.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie9/13/2011XXIV
Verkehr

Schwerpunkte

  • Die Wortformel im § 2 Z 1 wird geändert, sodass künftig auf die EU‑Richtlinie 2010/68/EU verwiesen wird.
  • Das Inkrafttreten der Verordnung ist für den 10. Dezember 2011 festgelegt.
  • Ausrüstungen, die vor dem 10. Dezember 2011 hergestellt wurden, dürfen bis zum 10. Dezember 2013 weiterhin in Verkehr gebracht werden, wenn sie bereits nach dem damaligen nationalen Zulassungsverfahren genehmigt waren.
Image of politician Bures Doris © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Bures Doris - 64

SPÖ

Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie
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