<!--[0-->Kapitalmaßnahmen‑Verordnung (KESt‑Behandlung)<!--]-->
Kapitalmaßnahmen‑Verordnung (KESt‑Behandlung)
Verordnung vom 04.10.2011

Zusammenfassung

Die Verordnung definiert steuerrelevante und nicht‑steuerrelevante Kapitalmaßnahmen und legt fest, wie Anschaffungskosten bei Kapitalerhöhungen, Aktiensplits, Fusionen von Investmentfonds und ähnlichen Vorgängen für die Kapitalertragsteuer zu behandeln sind.
Bundesministerium für Finanzen10/4/2011XXIV
Finanzen
Steuerrecht
Kapitalmarkt

Schwerpunkte

In Kraft ab 04.10.2011
  • Steuerrelevante Kapitalmaßnahmen umfassen Änderungen des Eigenkapitals, wie Erhöhungen, Herabsetzungen, Emission von Bezugsrechten, Aktiensplits, Reverse Splits und Aktienumtausch bei Unternehmenszusammenschlüssen.
  • Fusionen von Investmentfonds nach den §§ 114‑127 InvFG 2011 gelten ebenfalls als steuerrelevante Kapitalmaßnahmen.
  • Die Lieferung von Wertpapieren zur Tilgung von Schuldverschreibungen, bei denen das Rückzahlungsrecht in Wertpapiere umgewandelt wird, ist ebenfalls steuerrelevant.
  • Bei einem Tausch von Wertpapieren im Rahmen einer steuerrelevanten Kapitalmaßnahme werden die Anschaffungskosten der ausgebuchten Wertpapiere auf die erhaltenen Wertpapiere übertragen.
Image of politician Fekter Maria Theresia, Mag. Dr.

Fekter Maria Theresia, Mag. Dr.

ÖVP

Bundesministerin für Finanzen
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.