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Verbot von Bisphenol‑A in Beruhigungssaugern und Beißringen
Verordnung vom 06.10.2011

Zusammenfassung

Die Verordnung verbietet seit dem 1. Januar 2012 die Herstellung und den Verkauf von Beruhigungssaugern und Beißringen, die Bisphenol A enthalten, und regelt eine Übergangsfrist für bereits vorhandene Produkte.
Bundesministerium für Gesundheit10/6/2011XXIV
Gesundheit

Schwerpunkte

  • Es ist verboten, Beruhigungssauger und Beißringe mit Bisphenol A herzustellen oder in den Verkehr zu bringen.
  • Gegenstand der Verordnung sind Beruhigungssauger und Beißringe, wie sie im LMSVG unter § 3 Z 7 lit. c definiert sind.
  • Die Verordnung tritt am 1. Januar 2012 in Kraft, also drei Monate nach ihrer Kundmachung.
  • Bereits im Verkehr befindliche Produkte dürfen bis zum vollständigen Abbau der Bestände weiter verkauft werden.
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Stöger Alois, diplômé

SPÖ

Bundesminister für Gesundheit
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