GIS‑gestützte Flächenidentifizierung für Agrarbeihilfen (INVEKOS‑GIS‑V 2011)
Verordnung vom 12.10.2011Zusammenfassung
Die Verordnung führt ein GIS‑basiertes Verfahren zur Bestimmung beihilfefähiger landwirtschaftlicher Flächen ein, das ab 2012 gilt und detaillierte Definitionen sowie Meldepflichten für Antragsteller enthält.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft10/12/2011XXIV
Umwelt
EU‑Recht
Verwaltungsorganisation
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
- Die Verordnung führt ein GIS‑basiertes Verfahren zur Feststellung beihilfefähiger Flächen ein, das für alle Beihilfen ab dem Jahr 2012 gilt.
- Es werden zentrale Begriffe definiert: Feldstück (ein abgegrenztes landwirtschaftliches Polygon), Grundstücksanteil und Schlag.
- Die Referenzparzelle wird als Zusammensetzung von Grundstücksanteilen definiert; Ausnahmen wie Wege, Gebäude oder Steinbrüche zählen nicht dazu.
- Die beihilfefähige Fläche wird anhand digitaler Polygone ermittelt und darf die Größe der Referenzparzelle nicht überschreiten.
Dokumente (PDFs)
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