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Aufteilungsschlüssel für die Krankenversicherung der Pensionist/innen 2010
Verordnung vom 20.10.2011

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für das Jahr 2010 fest, wie die Beiträge der Krankenversicherung der Pensionist/innen auf die verschiedenen Krankenkassen verteilt werden. Sie definiert prozentuale Anteile für jede Gebietskrankenkasse und für mehrere Betriebskrankenkassen.
Bundesministerium für Gesundheit10/20/2011XXIV
Gesundheit

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert den Aufteilungsschlüssel für das Jahr 2010, nach dem die Pensionsbeiträge auf die Krankenkassen verteilt werden.
  • Die größten Anteile (je 12 % bis 22 %) gehen an die regionalen Gebietskrankenkassen, z. B. Wien (22,41 %) und Niederösterreich (21,44 %).
  • Kleinere Anteile (unter 1 %) werden an diverse Betriebskrankenkassen wie die der Wiener Verkehrsbetriebe oder voestalpine Bahnsysteme zugewiesen.
  • Der Schlüssel ist für das gesamte Kalenderjahr 2010 gültig, also vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010.
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Stöger Alois, diplômé

SPÖ

Bundesminister für Gesundheit
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