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Lehrlingsentschädigung für Veranstaltungstechniker/innen (2011)
Verordnung vom 31.10.2011

Zusammenfassung

Die Verordnung legt seit 1. November 2011 die monatliche Lehrlingsentschädigung für Veranstaltungstechniker/innen fest, inklusive Urlaubszuschuss, Weihnachtsremuneration und einem Überstundensatz von 8,65 €, sofern kein Kollektivvertrag existiert.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz10/31/2011XXIV
Ausbildungsbeihilfe

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.11.2011
  • Die Verordnung gilt für den Wirtschaftszweig Veranstaltungstechnik in ganz Österreich, wenn dort kein Kollektivvertrag besteht.
  • Die monatliche Lehrlingsentschädigung beträgt 488 € im 1. Lehrjahr, 628 € im 2. Lehrjahr, 777 € im 3. Lehrjahr und 1 006 € im 4. Lehrjahr.
  • Jeder Lehrling erhält zusätzlich zum regulären Lohn einmal jährlich einen Urlaubszuschuss in Höhe einer Monatsentschädigung, zu zahlen bis spätestens 30. Juni.
  • Jeder Lehrling erhält einmal jährlich eine Weihnachtsremuneration in Höhe einer Monatsentschädigung, zu zahlen bis spätestens 30. November.
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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