Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, wie Bezirksanwältinnen und Bezirksanwälte in Österreich grundlegend ausgebildet werden. Sie definiert Inhalte, Ablauf, Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsmodalitäten und tritt am 1. November 2011 in Kraft.Bundesministerium für Justiz11/7/2011XXIV
Justiz
Ausbildung
Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert den Anwendungsbereich: Sie regelt die Grundausbildung für alle Bezirksanwältinnen und Bezirksanwälte.
- Ziele der Ausbildung sind die Vermittlung von fachlichem Wissen, praxisrelevanten Fähigkeiten und moderner Lehrmethoden (z. B. E‑Learning).
- Ausbildungsmodule anderer Bundesstellen oder externer Anbieter können genutzt und nach Zustimmung des Justizministeriums angerechnet werden.
- Zulassungsvoraussetzungen: Abschluss des v3‑ bzw. v4‑Kanzleikurses und des Grundlehrgangs für Rechtspfleger; bei Bedarf Freistellung durch die Dienstbehörde.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.