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Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Oberösterreich
Verordnung vom 16.11.2011

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Oberösterreich fest. Sie definiert ein Grundentgelt pro Quadratmeter, Zuschläge für Gehsteigreinigung, Sonderleistungen und Urlaub‑/Weihnachtszuschüsse. Der Tarif gilt ab dem 1. Jänner 2012.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/16/2011XXIV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Öffentlicher Dienst

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das Bundesland Oberösterreich und für alle Hausbesorger/innen, die dem Hausbesorgergesetz unterliegen, sofern ihr Arbeitgeber nicht bereits durch einen Kollektivvertrag abgedeckt ist.
  • Das Grundentgelt beträgt 0,2264 € pro Quadratmeter Nutzfläche; für das Reinigen und Bestreuen von Gehwegen bei Glatteis wird 0,4099 € pro Quadratmeter berechnet. Bei Häusern mit Holztreppen steigt das Entgelt um 20 %.
  • Ein monatlicher Materialzuschlag von 15 % des Grundentgelts wird zusätzlich zum Basislohn gezahlt.
  • Zusätzliche Leistungen (z. B. Isolierung, Malerarbeiten, Aufzugsinstallation) erhalten gesonderte Entgelte; die Auszahlung erfolgt nach Abschluss der Arbeiten oder monatlich im Nachhinein.
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
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