Zusammenfassung
Die Verordnung legt verbindliche Mindestlöhne für Personen fest, die in Wien Gebäude betreuen und bedienen – etwa Hausmeister*innen, Aufzugswart*innen oder Gartenpfleger*innen – und tritt am 1. Jänner 2012 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/16/2011XXIV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das Bundesland Wien und für Personen, die mit der Betreuung und Bedienung von Gebäuden beauftragt sind, sofern sie nicht bereits durch einen Kollektivvertrag abgedeckt sind.
- Für die Aufzugsbetreuung erhalten die Beschäftigten monatlich 86,60 €, plus 6,21 € für jedes Stockwerk über dem siebten.
- Für die Betreuung von Terrassenbädern, Hallenbädern und Saunas wird ein Stundenlohn von 12,81 € (doppelt an Sonn‑ und Feiertagen) angesetzt; für Hobbyräume gilt 8,27 € pro Stunde. Zusätzlich erhalten die Betreuer*innen 5 % des eingenommenen Betrags, wenn sie Inkasso betreiben.
- Für die Pflege von Grünflächen werden Pauschalen pro Quadratmeter für Reinigung (0,2892 €), Bewässerung (0,2996 €) und Mähen (0,5165 €) festgelegt; weitere Arbeiten an Bäumen und Beeten werden mit einem Stundenlohn von 9,42 € vergütet.
Dokumente (PDFs)
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