Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Wien fest, definiert Grund- und Sonderentgelte pro Quadratmeter und regelt Zuschläge für Material, Öffnungsdienste und Nacht‑/Feiertagsarbeit.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/16/2011XXIV
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2012
- Der Tarif legt ein Grundentgelt von 0,2301 € pro Quadratmeter Nutzfläche in Wohnungen und anderen Räumen fest.
- Für die Reinigung von Gehsteigen wird ein Satz von 0,4150 € pro Quadratmeter festgelegt; zusätzlich gibt es einen Materialzuschlag von 15 %.
- Es werden Sonderzuschläge von 4,13 € (vor Mitternacht) bzw. 4,65 € (nach Mitternacht) für das Öffnen von Toren sowie Zuschläge von 8,27 €/Stunde (bzw. 16,54 € in Nacht‑/Feiertagsarbeit) gewährt.
- Der Mindestlohntarif gilt ab dem 1. Jänner 2012 für alle Hausbesorger/innen in Wien, die nicht bereits durch einen Kollektivvertrag abgedeckt sind.
Dokumente (PDFs)
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