Zusammenfassung
Die Verordnung legt seit 1. Jänner 2012 den Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen im Burgenland fest, inklusive Grundentgelt pro Quadratmeter, Materialzuschlag, Sonderzahlungen und Regelungen zu Urlaub und Weihnachtsbonus.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/21/2011XXIV
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2012
- Das monatliche Entgelt beträgt 0,233 € pro Quadratmeter Wohnfläche und andere Räumlichkeiten sowie 0,422 € pro Quadratmeter für die Gehsteigreinigung bei Glatteis.
- Ein monatlicher Materialzuschlag von 20 % des Grundlohns wird zusätzlich zum Entgelt gezahlt.
- Für Sonderarbeiten wie Dämmung, Malerarbeiten, Rohrverlegung, Aufzugs- und Fensterinstallation sowie Dacharbeiten wird ein einmaliges Entgelt gezahlt, wobei bei Vorhandensein von Stiegenhausfenstern ein Zuschlag von 75 % gilt.
- Hausbesorger/innen erhalten zusätzlich einen Urlaubszuschuss (entsprechend dem Mai‑Lohn) und eine Weihnachtsremuneration (entsprechend dem November‑Lohn), mindestens jedoch je ein Zwölftel des Jahresbezugs.
Dokumente (PDFs)
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