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Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen im Burgenland (ab 01.01.2012)
Verordnung vom 21.11.2011

Zusammenfassung

Die Verordnung legt seit 1. Jänner 2012 den Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen im Burgenland fest, inklusive Grundentgelt pro Quadratmeter, Materialzuschlag, Sonderzahlungen und Regelungen zu Urlaub und Weihnachtsbonus.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/21/2011XXIV
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.01.2012
  • Das monatliche Entgelt beträgt 0,233 € pro Quadratmeter Wohnfläche und andere Räumlichkeiten sowie 0,422 € pro Quadratmeter für die Gehsteigreinigung bei Glatteis.
  • Ein monatlicher Materialzuschlag von 20 % des Grundlohns wird zusätzlich zum Entgelt gezahlt.
  • Für Sonderarbeiten wie Dämmung, Malerarbeiten, Rohrverlegung, Aufzugs- und Fensterinstallation sowie Dacharbeiten wird ein einmaliges Entgelt gezahlt, wobei bei Vorhandensein von Stiegenhausfenstern ein Zuschlag von 75 % gilt.
  • Hausbesorger/innen erhalten zusätzlich einen Urlaubszuschuss (entsprechend dem Mai‑Lohn) und eine Weihnachtsremuneration (entsprechend dem November‑Lohn), mindestens jedoch je ein Zwölftel des Jahresbezugs.
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
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