<!--[0-->Änderung der Verordnung zur elektronischen Übermittlung von Lohnzettel‑ und Meldungsdaten (EStG 1988)<!--]-->
Änderung der Verordnung zur elektronischen Übermittlung von Lohnzettel‑ und Meldungsdaten (EStG 1988)
Verordnung vom 22.11.2011

Zusammenfassung

Die Verordnung 375/2011 ändert die Regeln zur elektronischen Übermittlung von Lohnzetteldaten und bestimmter Steuer‑Meldungen, erweitert den Geltungsbereich um § 109b und legt fest, dass alles über offizielle Übermittlungsstellen zu erfolgen hat.
Bundesministerium für Finanzen11/22/2011XXIV
Finanzwesen

Schwerpunkte

  • Die Verordnung regelt, dass die Daten von Lohnzetteln künftig elektronisch über festgelegte Übermittlungsstellen an das Finanzamt übermittelt werden müssen.
  • Meldungen nach § 3 Abs. 2 EStG (z. B. Meldungen über Lohnsummen) werden ebenfalls elektronisch zu übermitteln sein.
  • Die Verordnung erweitert den Geltungsbereich um die Meldungen nach § 109b, sodass auch diese künftig elektronisch übermittelt werden müssen.
  • Alle genannten Übermittlungen müssen über die dafür vorgesehenen elektronischen Übermittlungsstellen erfolgen, um einheitliche Abläufe zu gewährleisten.
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Fekter Maria Theresia, Mag. Dr.

ÖVP

Bundesministerin für Finanzen
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