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Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Kärnten (gültig ab 01‑01‑2012)
Verordnung vom 23.11.2011

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Kärnten fest. Sie definiert Grundvergütungen, Zuschläge und Sonderentgelte sowie Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration. Der Tarif gilt ab dem 1. Jänner 2012.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/23/2011XXIV
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Der Tarif legt die Grundvergütung pro Quadratmeter Wohn‑ bzw. Nutzfläche fest (0,2218 €/m²) und definiert einen separaten Satz von 0,4033 €/m² für das Reinigen von Gehsteigen bei Glatteis.
  • Ein monatlicher Materialkosten‑Zuschlag von 15 % wird auf das Grundentgelt (Ziffer 1 und 2) aufgeschlagen.
  • Für Sonderarbeiten (z. B. Fassadeninstandsetzung) wird ein zusätzliches Entgelt gezahlt – das Doppelte des Grundlohns für bestimmte Tätigkeiten und das Einfache für andere.
  • Hausbesorger/innen erhalten jährlich einen Urlaubszuschuss und eine Weihnachtsremuneration, jeweils in Höhe des jeweiligen Monatslohns, mindestens jedoch ein Zwölftel des Jahresgehalts.
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
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