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Mindestlohntarif für Hausbetreuung in der Steiermark
Verordnung vom 23.11.2011

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für das Bundesland Steiermark einen Mindestlohntarif für Personen fest, die Gebäude und technische Anlagen betreuen, mit klar definierten Pauschalbeträgen und Stundensätzen.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/23/2011XXIV
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.01.2012
  • Der Tarif gilt für das Bundesland Steiermark und für Personen, die mit der Betreuung und Bedienung von Gebäuden beauftragt sind.
  • Für die Aufzugsbetreuung wird ein monatlicher Pauschalbetrag von bis zu vier Geschossen € 87,46 und für jedes weitere Geschoss € 7,87 gezahlt.
  • Für Freizeiteinrichtungen (Bäder, Saunen, Hobbyräume etc.) wird ein monatlicher Pauschalbetrag nach einem Stundenlohn von € 13,77 für Betreuer und € 8,38 für Hilfspersonal berechnet.
  • Die Betreuung von Warmwasser‑ und Zentralheizungsanlagen erhält einen Grundbezug von € 207,00 pro Monat plus Zuschläge je nach Brennstoffart (z. B. € 134,55 bei Gas).
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
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