Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Bundesland Steiermark einen Mindestlohntarif für Personen fest, die Gebäude und technische Anlagen betreuen, mit klar definierten Pauschalbeträgen und Stundensätzen.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/23/2011XXIV
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2012
- Der Tarif gilt für das Bundesland Steiermark und für Personen, die mit der Betreuung und Bedienung von Gebäuden beauftragt sind.
- Für die Aufzugsbetreuung wird ein monatlicher Pauschalbetrag von bis zu vier Geschossen € 87,46 und für jedes weitere Geschoss € 7,87 gezahlt.
- Für Freizeiteinrichtungen (Bäder, Saunen, Hobbyräume etc.) wird ein monatlicher Pauschalbetrag nach einem Stundenlohn von € 13,77 für Betreuer und € 8,38 für Hilfspersonal berechnet.
- Die Betreuung von Warmwasser‑ und Zentralheizungsanlagen erhält einen Grundbezug von € 207,00 pro Monat plus Zuschläge je nach Brennstoffart (z. B. € 134,55 bei Gas).
Dokumente (PDFs)
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