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Mindestlohntarif für Hausbetreuung in Niederösterreich (ab 01.01.2012)
Verordnung vom 23.11.2011

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen verbindlichen Mindestlohntarif für Personen fest, die Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften in Niederösterreich betreuen und bedienen. Sie definiert Pauschalbeträge und Stundenlöhne für Aufzugsbetreuung, Freizeiteinrichtungen, Grünflächen, Heizungsanlagen und weitere Tätigkeiten und tritt am 1. Jänner 2012 in Kraft.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/23/2011XXIV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Wohnungspolitik

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das gesamte Bundesland Niederösterreich und für alle Personen, die mit der Betreuung von Anlagen auf Liegenschaften beauftragt sind, sofern kein Kollektivvertrag besteht.
  • Für die Betreuung von Aufzügen erhalten die Beschäftigten monatlich 82,01 €; bei Gebäuden mit mehr als sieben Geschossen erhöht sich der Betrag um 10,60 € pro zusätzlichem Geschoss.
  • Für die Pflege von Schwimmbädern, Saunen und ähnlichen Einrichtungen wird ein monatlicher Pauschalbetrag nach tatsächlicher Arbeitsleistung berechnet, basierend auf einem Stundenlohn von 12,65 € (an Sonn‑ und Feiertagen das Doppelte).
  • Für Grünflächen werden je Quadratmeter Jahresbeträge von 0,2898 € (Reinigung), 0,3002 € (Bewässerung) und 0,4968 € (Mähen) festgelegt; für Baumpflege gilt ein Stundenlohn von 9,37 €.
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
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