Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2012 den Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Vorarlberg fest, definiert die Entgeltberechnung nach Quadratmeterfläche, Materialzuschlag und Sonderentgelten sowie Urlaubs‑ und Weihnachtszuschüsse.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/25/2011XXIV
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das Bundesland Vorarlberg und für alle Hausbesorger/innen sowie deren Arbeitgeber, sofern sie nicht bereits Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft sind.
- Das monatliche Entgelt wird aus drei Bestandteilen berechnet: 0,2272 € pro Quadratmeter Wohnfläche, 0,2272 € pro Quadratmeter anderer Räumlichkeiten und 0,4202 € pro Quadratmeter Gehsteigreinigung.
- Ein Materialzuschlag von 20 % wird auf die beiden ersten Entgeltbestandteile aufgeschlagen, um Kosten für Materialien zu decken.
- Für Dienste, die vor Mitternacht erbracht werden, wird ein Sperrgeld von 4,14 € gezahlt; nach Mitternacht beträgt das Sperrgeld 4,76 €.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.