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Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Vorarlberg (2012)
Verordnung vom 25.11.2011

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2012 den Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Vorarlberg fest, definiert die Entgeltberechnung nach Quadratmeterfläche, Materialzuschlag und Sonderentgelten sowie Urlaubs‑ und Weihnachtszuschüsse.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/25/2011XXIV
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das Bundesland Vorarlberg und für alle Hausbesorger/innen sowie deren Arbeitgeber, sofern sie nicht bereits Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft sind.
  • Das monatliche Entgelt wird aus drei Bestandteilen berechnet: 0,2272 € pro Quadratmeter Wohnfläche, 0,2272 € pro Quadratmeter anderer Räumlichkeiten und 0,4202 € pro Quadratmeter Gehsteigreinigung.
  • Ein Materialzuschlag von 20 % wird auf die beiden ersten Entgeltbestandteile aufgeschlagen, um Kosten für Materialien zu decken.
  • Für Dienste, die vor Mitternacht erbracht werden, wird ein Sperrgeld von 4,14 € gezahlt; nach Mitternacht beträgt das Sperrgeld 4,76 €.
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
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