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Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Tirol (ab 01.01.2012)
Verordnung vom 28.11.2011

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2012 einen flächenspezifischen Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Tirol fest, inklusive Zuschlägen für Materialien, Sperrgeld und Sonderleistungen.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/28/2011XXIV
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt einen flächenspezifischen Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Tirol fest.
  • Für die Wohnfläche wird ein Entgelt von 0,2318 € pro Quadratmeter festgesetzt.
  • Für das Reinigen und Streuen von Gehsteigen bei Glatteis wird ein Entgelt von 0,4378 € pro Quadratmeter Gehsteigfläche gewährt.
  • Ein Materialkosten‑Zuschlag von 20 % des Grundlohns wird zusätzlich gezahlt, ist jedoch kein Teil des Grundentgelts.
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
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