Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2012 einen flächenspezifischen Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Tirol fest, inklusive Zuschlägen für Materialien, Sperrgeld und Sonderleistungen.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/28/2011XXIV
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Die Verordnung legt einen flächenspezifischen Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Tirol fest.
- Für die Wohnfläche wird ein Entgelt von 0,2318 € pro Quadratmeter festgesetzt.
- Für das Reinigen und Streuen von Gehsteigen bei Glatteis wird ein Entgelt von 0,4378 € pro Quadratmeter Gehsteigfläche gewährt.
- Ein Materialkosten‑Zuschlag von 20 % des Grundlohns wird zusätzlich gezahlt, ist jedoch kein Teil des Grundentgelts.
Dokumente (PDFs)
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