Zusammenfassung
Die Verordnung legt für Tirol einen einheitlichen Mindestlohntarif für Hausmeister‑ und Betreuungsarbeiten fest, mit Pauschalbeträgen und Zuschlägen für verschiedene Tätigkeiten, gültig ab 1. Jänner 2012.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/30/2011XXIV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Öffentlicher Dienst
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2012
- Der Tarif gilt für das gesamte Bundesland Tirol und richtet sich an Personen, die mit der Betreuung von Gebäuden beauftragt sind.
- Für die Aufzugsbetreuung werden feste monatliche Pauschalbeträge festgelegt (bis zu vier Geschosse: 83,53 €, jedes weitere Geschoss: 5,22 €).
- Für Freizeiteinrichtungen (z. B. Schwimmbäder, Saunen) wird ein Stundenlohn von 12,53 € zugrunde gelegt; für Hobbyräume gilt ein niedrigerer Stundenlohn von 8,71 €.
- Für Grünflächen werden je Quadratmeter feste Beträge für Reinigung (0,3002 €), Bewässerung (0,2898 €) und Mähen (0,4140 €) berechnet.
Dokumente (PDFs)
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