Zusammenfassung
Die Verordnung ändert den Mindestlohntarif für im Haushalt Beschäftigte in Tirol und legt neue, nach Berufsjahren und Qualifikation gestaffelte Lohnsätze fest. Der neue Tarif gilt ab dem 1. Jänner 2011.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz2/8/2011XXIV
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Der neue Mindestlohntarif gilt für alle im Haushalt Beschäftigten in Tirol und tritt am 1. Jänner 2011 in Kraft.
- Die Lohnhöhe wird nach Berufsjahren gestaffelt: 1‑5 Jahre, ab 6 Jahre und ab 11 Jahre erhalten unterschiedliche Stundensätze (z. B. 8,06 € – 10,30 € für Kategorie a).
- Die Qualifikation bestimmt, welcher Lohnkategorie (a, b oder c) ein Arbeitnehmer zugeordnet wird: a = keine spezielle Ausbildung, b = einjähriger Fachschulabschluss oder mindestens dreimonatiger Kochkurs, c = zweijährige Ausbildung oder abgeschlossene Lehre.
- Das Bundeseinigungsamt ist nach § 22 Abs. 1 des Arbeitsverfassungsgesetzes befugt, den Mindestlohntarif zu setzen, wenn für den jeweiligen Wirtschaftszweig kein wirksamer Kollektivvertrag existiert.
Dokumente (PDFs)
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