<!--[0-->Änderung der Apothekerkammer‑Wahlordnung 2001 (2011)<!--]-->
Änderung der Apothekerkammer‑Wahlordnung 2001 (2011)
Verordnung vom 06.12.2011

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2011 ändert die Wahlordnung der Apothekerkammer: Sie legt neue Fristen für die Veröffentlichung von Wahlvorschlägen fest, streicht einen alten Absatz und führt eine Sonderregel für Wahlkreise mit nur einem Vorschlag ein.
Bundesministerium für Gesundheit12/6/2011XXIV
Apotheke
Verwaltungsrecht

Schwerpunkte

  • Zugelassene Wahlvorschläge müssen spätestens sieben Wochen vor dem Wahltag veröffentlicht werden; die Reihenfolge richtet sich nach der Mandatszahl bei der letzten Wahl, bei Gleichstand nach den erhaltenen Stimmen.
  • Die zugelassenen Wahlvorschläge sind während der letzten zehn Tage vor dem Wahltag an den in der Wahlkundmachung genannten Stellen zur Einsichtnahme auszulegen.
  • Der bisherige § 19 Absatz 4 wird vollständig gestrichen.
  • In § 20 Absatz 2 wird der Verweis von „§ 19 Abs. 3“ auf „§ 19 Abs. 2“ geändert, um die neue Frist zu berücksichtigen.
Image of politician Stöger Alois, diplômé

Stöger Alois, diplômé

SPÖ

Bundesminister für Gesundheit
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.