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Aufwandersatzverordnung – Pauschalbeträge für Arbeitsrechtsvertretungen
Verordnung vom 13.12.2011

Zusammenfassung

Die Aufwandersatzverordnung von 2012 definiert einheitliche Pauschalbeträge für Rechtsvertretungen in Arbeitsrechtssachen und ersetzt die frühere Regelung von 2010.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/13/2011XXIV
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt Pauschalbeträge für Aufwandersatz in Arbeitsrechtssachen fest: 240 Euro für das Verfahren erster Instanz und 420 Euro für weitere Verfahren sowie Berufungs- und Rekursverfahren.
  • Die Verordnung gilt für gesetzliche Interessenvertretungen und kollektivvertragsfähige Berufsvereinigungen, die in Arbeitsrechtssachen tätig werden.
  • Mit Ablauf des 31. Dezember 2011 trat die frühere Aufwandersatzverordnung von 2010 außer Kraft; ihre Bestimmungen gelten jedoch noch für Verfahren, die vor dem 1. Jänner 2012 abgeschlossen wurden.
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
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