Zusammenfassung
Die Verordnung legt die Beitragssätze für die Bauern‑Sozialversicherung und die Höchstbeitragsgrundlage sowie einen erhöhten Betrag für Beamte im Jahr 2012 fest.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/15/2011XXIV
Sozialpolitik
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2012
- Die Hundertsätze für die Bauern‑Sozialversicherung werden für das Jahr 2012 neu festgelegt (von 16,95 % bis 2,71 %).
- Ab dem 1. Jänner 2012 wird die monatliche Höchstbeitragsgrundlage für Beamte auf 4 230,00 € festgesetzt.
- Der Betrag nach § 26a Abs. 2 wird für das Jahr 2012 (außer Januar) von 19,51 € auf 20,10 € erhöht.
Dokumente (PDFs)
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