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Mindestlohntarif für Au‑Pair‑Kräfte (ab 01.01.2012)
Verordnung vom 16.12.2011

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Au‑Pair‑Kräfte in Österreich fest: 376,26 € brutto pro Monat bei 20 Stunden Arbeit, plus Sachleistungen, Weihnachtsbonus und Urlaubszuschuss. Sie definiert zudem Pflichten des Arbeitgebers wie Kleidung, Sprach‑ und Qualifizierungskurse sowie eine detaillierte Lohnabrechnung.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/16/2011XXIV
Arbeitsrecht
Sozialversicherung

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für ganz Österreich und richtet sich an alle Au‑Pair‑Kräfte, die nach § 49 Abs. 8 ASVG beschäftigt werden.
  • Der monatliche Mindestbruttolohn beträgt 376,26 € bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 20 Stunden inklusive Bereitschaft.
  • Falls Unterkunft und Verpflegung nicht bereitgestellt werden können, erhalten Au‑Pairs eine Geldentschädigung von einem 30‑tel des Bewertungssatzes pro Kalendertag.
  • Der Arbeitgeber muss Arbeitskleidung bereitstellen, mindestens die Hälfte der Kosten für einen Deutsch‑ oder vergleichbaren Sprachkurs übernehmen und alle Kosten für pädagogische Qualifizierungskurse tragen.
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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