Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Au‑Pair‑Kräfte in Österreich fest: 376,26 € brutto pro Monat bei 20 Stunden Arbeit, plus Sachleistungen, Weihnachtsbonus und Urlaubszuschuss. Sie definiert zudem Pflichten des Arbeitgebers wie Kleidung, Sprach‑ und Qualifizierungskurse sowie eine detaillierte Lohnabrechnung.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/16/2011XXIV
Arbeitsrecht
Sozialversicherung
Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für ganz Österreich und richtet sich an alle Au‑Pair‑Kräfte, die nach § 49 Abs. 8 ASVG beschäftigt werden.
- Der monatliche Mindestbruttolohn beträgt 376,26 € bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 20 Stunden inklusive Bereitschaft.
- Falls Unterkunft und Verpflegung nicht bereitgestellt werden können, erhalten Au‑Pairs eine Geldentschädigung von einem 30‑tel des Bewertungssatzes pro Kalendertag.
- Der Arbeitgeber muss Arbeitskleidung bereitstellen, mindestens die Hälfte der Kosten für einen Deutsch‑ oder vergleichbaren Sprachkurs übernehmen und alle Kosten für pädagogische Qualifizierungskurse tragen.
Dokumente (PDFs)
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