Mindestlohntarif für Arbeitnehmer*innen in privaten Bildungseinrichtungen (ab 01.01.2012)
Verordnung vom 19.12.2011Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohn für Beschäftigte in privaten Bildungseinrichtungen fest, sofern kein Kollektivvertrag besteht. Sie gilt bundesweit und enthält sechs Beschäftigungsgruppen mit gestaffelten Lohnsätzen.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/19/2011XXIV
Bildung
Soziales
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für alle privaten Bildungseinrichtungen in Österreich, die Unterricht anbieten, sowie für Sprach‑ und Weiterbildungseinrichtungen, sofern kein gültiger Kollektivvertrag besteht.
- Sieben Beschäftigungsgruppen (von Lehrpersonal bis Leitungs‑/Direktionspositionen) erhalten gestaffelte Mindestlöhne, die nach Berufsjahren ansteigen; die Lohnsätze sind in einem detaillierten Gehaltsschema aufgeführt.
- Arbeitnehmer*innen erhalten jährlich eine Weihnachts‑ und eine Urlaubsgeldzahlung in Höhe eines Monatsgehalts sowie einen Zuschlag von 50 % auf den Grundstundenlohn für Überstunden.
- Der Mindestlohntarif trat am 1. Jänner 2012 in Kraft und ersetzte den vorherigen Tarif von 2010.
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