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Novelle der Altlastenatlas‑Verordnung 2011 – Aktualisierung von Altlast‑Einträgen
Verordnung vom 22.12.2011

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2011 ergänzt die Altlastenatlas‑VO um neue Einträge, aktualisiert Grundstücksnummern und legt das Inkrafttreten der überarbeiteten Anhänge auf den 1. Jänner 2012 fest.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft12/22/2011XXIV
Umwelt

Schwerpunkte

  • Ein neuer Absatz 15 wird zu § 2 hinzugefügt und legt fest, dass die überarbeiteten Anhänge 2, 3, 6, 7 und 9 am 1. Jänner 2012 in Kraft treten.
  • Die Grundstücksnummern im Altlastenatlas werden aktualisiert: einige Nummern werden gestrichen, andere neu ergänzt.
  • Neuer Altlast‑Eintrag K26 (Holzimprägnierung Leitgeb, Völkermarkt) wird aufgenommen – Prioritätsklasse 2, Ausweisungsdatum 15.09.2007.
  • Weitere neue Altlast‑Einträge werden ergänzt: N11 (Mülldeponie St. Valentin), ST15 (Alte Gemeindedeponie Frohnleiten), ST18 (Putzerei Scherf), ST21 (Putzerei Hlatky), T12 (Deponie Jungbrunntobel) und W26 (Frachtenbahnhof Praterstern). Jeder Eintrag enthält Standort, Art der Altlast, Ausweisungs‑ und Klassifizierungsdaten sowie die zugewiesene Prioritätsklasse.
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Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

ÖVP

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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