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Anpassung des Beitragszuschusses für Künstler
Verordnung vom 23.12.2011

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass der jährliche Beitragszuschuss zum Künstler‑Sozialversicherungsfonds auf 1 560 € erhöht wird und ab dem 1. Jänner 2012 gilt.
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur12/23/2011XXIV
Kulturpolitik

Schwerpunkte

  • Die Verordnung wird auf Grundlage von § 18 Abs. 2 des Künstler‑Sozialversicherungsfondsgesetzes erlassen.
  • Der jährliche Beitragszuschuss wird auf 1 560 € festgesetzt.
  • Die Verordnung tritt am 1. Jänner 2012 in Kraft.
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Schmied Claudia, Dr.

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