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Änderung der Kunststoffverordnung 2003 – BPA‑Beschränkung und Übergangsfrist
Verordnung vom 14.02.2011

Zusammenfassung

Die 45. Verordnung vom 14. Februar 2011 ändert die Kunststoffverordnung 2003: Sie aktualisiert einen Verweis, legt Übergangsfristen für nicht konforme Kunststoffe fest und führt Beschränkungen für Bisphenol‑A in Säuglingsflaschen ein.
Bundesministerium für Gesundheit2/14/2011XXIV
Umwelt
Gesundheit

Schwerpunkte

In Kraft ab 14.02.2011
  • In § 8 Abs. 1 wird der Verweis auf die Verordnung über Säuglingsanfangsnahrung von einer alten Fassung (1995) auf die aktuelle Fassung (2008) geändert.
  • Für Kunststoffgegenstände, die noch nicht der neuen Verordnung entsprechen, gilt eine Übergangsfrist: bis zum 28. Februar 2011 dürfen sie hergestellt oder eingeführt werden, bis zum 31. Mai 2011 dürfen sie in Verkehr gebracht werden.
  • Ein neuer Hinweis wird in § 12 eingefügt, der auf die EU‑Richtlinie 2011/8/EU zur Beschränkung von Bisphenol‑A in Säuglingsflaschen verweist.
  • In Anhang 1 Abschnitt A wird das Chemikalien‑Eintrag 13480 (2,2‑Bis(4‑hydroxyphenyl)propan) mit einer SML von 0,6 mg/kg aufgenommen und dessen Verwendung in Polycarbonat‑Säuglingsflaschen verboten.
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Stöger Alois, diplômé

SPÖ

Bundesminister für Gesundheit
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