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Verordnung über die Höhe der Arbeitsvergütung von Strafgefangenen (2012)
Verordnung vom 30.12.2011

Zusammenfassung

Die Verordnung legt seit dem 1. Jänner 2012 einheitliche Stundensätze für die Arbeitsvergütung von Strafgefangenen fest – von 5,18 € bis 7,77 € je nach Tätigkeit.
Bundesministerium für Justiz12/30/2011XXIV
Arbeitsrecht
Verwaltungsrecht

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt fünf unterschiedliche Vergütungssätze pro Arbeitsstunde fest, je nach Art der ausgeführten Tätigkeit.
  • Leichte Hilfsarbeiten werden mit 5,18 € pro Stunde vergütet.
  • Schwere Hilfsarbeiten erhalten 5,83 € pro Stunde.
  • Handwerksgemäße Arbeiten werden mit 6,48 € pro Stunde vergütet.
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Karl Beatrix, Mag. Dr.

ÖVP

Bundesministerin für Justiz
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