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Änderung der Verordnung zu Räuchermischungen mit Cannabinoiden (2011)
Verordnung vom 17.02.2011

Zusammenfassung

Die 2011 erlassene Verordnung ergänzt die bestehende Regelung für Räuchermischungen, indem sie zahlreiche synthetische Cannabinoide in einer Anlage verbietet.
Bundesministerium für Gesundheit2/17/2011XXIV
Gesundheit

Schwerpunkte

  • Die Verordnung beruft sich auf § 5 Abs. 1 des Arzneimittelgesetzes als Rechtsgrundlage.
  • In einer neuen Anlage werden mehr als 20 chemische Substanzen aufgeführt, die künftig nicht in Räuchermischungen verwendet werden dürfen.
  • Die genannten Stoffe umfassen verschiedene Cannabinoid‑Derivate wie CP 47 497‑Familie und mehrere JWH‑Verbindungen.
  • Das Verbot gilt für das Inverkehrbringen, den Import sowie das Verbringen dieser Substanzen in Räuchermischungen.
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Stöger Alois, diplômé

SPÖ

Bundesminister für Gesundheit
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