Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für Kettenstichstickerei in Vorarlberg fest. Sie definiert Mindestlohn, Zuschläge und gilt ab dem 1. Jänner 2011.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz2/21/2011XXIV
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Der Tarif gilt räumlich für das Bundesland Vorarlberg, sachlich für alle Heimarbeiten in der Kettenstichstickerei und persönlich für alle Auftraggeber/innen und Heimarbeiter/innen.
- Der Tarif tritt am 1. Jänner 2011 in Kraft und bleibt gültig, bis er durch eine neue Regelung aufgehoben oder geändert wird.
- Der Mindeststundenlohn für andere Stickarbeiten (Festonieren und Ausbrennen) beträgt 6,09 €.
- Aufträge, die mit drei oder mehr Farben bzw. Stickmaterialien ausgeführt werden, erhalten einen Zuschlag von 10 %.
Dokumente (PDFs)
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