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Änderung der Verbraucherinformations‑Verordnung für Fischerei‑ und Aquakulturprodukte
Verordnung vom 28.02.2011

Zusammenfassung

Die Verordnung zur Kontrolle der Verbraucherinformation bei Fischerei‑ und Aquakulturprodukten wird geändert, um EU‑Vorgaben zu übernehmen und neue Kennzeichnungspflichten einzuführen.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft2/28/2011XXIV
Fischerei

Schwerpunkte

  • Ein neuer § 1 wird eingefügt, der festlegt, dass die Verordnung die genannten EU‑Verordnungen zur Verbraucherinformation umsetzt.
  • In § 2 wird die Absatzbezeichnung „(1)“ gestrichen, um die Textstruktur zu vereinfachen.
  • In § 5 wird ein Komma eingefügt, das Wort „oder“ ergänzt und ein neuer Unterpunkt (Ziffer 3) hinzugefügt, der Verstöße gegen die Kennzeichnungspflichten nach Art. 58 Abs. 5 lit. g/h beschreibt.
  • Die Änderungen verankern die Umsetzung der EU‑Verordnungen 104/2000, 2065/2001 und 1224/2009 in österreichisches Recht.
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Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

ÖVP

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
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