Zusammenfassung
Die Verordnung von 2011 führt eine besondere Lenkberechtigung für Feuerwehr‑ und Rettungsfahrzeuge ein und regelt dafür neue Ausbildungs‑ und Prüfungsanforderungen.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie3/2/2011XXIV
Verkehr
Öffentliche Sicherheit
Schwerpunkte
- Einführung einer speziellen Lenkberechtigung für Feuerwehr‑ und Rettungsorganisationen, die zusammen mit einer regulären Klasse‑B‑Führerschein gültig ist.
- Einfügung neuer §§ 5‑7, die Ausbildungsinhalte, Prüfungsmodalitäten und das Ausstellen einer Bestätigung regeln.
- Die theoretische Ausbildung umfasst spezielles Straßenverkehrsrecht, Fahrzeugtechnik, Fahrphysik und Gefahrenlehre.
- Die praktische Ausbildung und Prüfung beinhalten Fahrzeugüberprüfung, Langsamfahrübungen, eine Prüfungsfahrt im öffentlichen Verkehr und eine abschließende Besprechung.
Dokumente (PDFs)
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