Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das ganze Land die monatlichen Ausbildungsvergütungen von Sportadministrations‑Lehrlingen fest und bestimmt einheitliche Sonderzahlungen zum Jahreswechsel und für den Urlaub.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz3/7/2011XXIV
Ausbildungsbeihilfe
Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für das gesamte Staatsgebiet Österreichs und betrifft alle Lehrberechtigten sowie deren Lehrlinge im Berufsfeld Sportadministration.
- Die monatliche Lehrlingsentschädigung beträgt im 1. Lehrjahr 470,90 €, im 2. Lehrjahr 615,60 € und im 3. Lehrjahr 861,80 €.
- Jeder Lehrling erhält jährlich einen Urlaubszuschuss und eine Weihnachtsremuneration, jeweils in Höhe einer Monatsvergütung; der Urlaubszuschuss wird bei Urlaubsantritt, die Weihnachtsremuneration spätestens am 30. November ausbezahlt.
- Für die Überstundenentlohnung von Lehrlingen über 18 Jahren wird, falls kein passender Facharbeiterlohn vorliegt, der entsprechende Kollektivvertrag des Handels (KV 65/2011) herangezogen.
Dokumente (PDFs)
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