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Lehrlingsentschädigung für Sportadministration
Verordnung vom 07.03.2011

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für das ganze Land die monatlichen Ausbildungsvergütungen von Sportadministrations‑Lehrlingen fest und bestimmt einheitliche Sonderzahlungen zum Jahreswechsel und für den Urlaub.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz3/7/2011XXIV
Ausbildungsbeihilfe

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für das gesamte Staatsgebiet Österreichs und betrifft alle Lehrberechtigten sowie deren Lehrlinge im Berufsfeld Sportadministration.
  • Die monatliche Lehrlingsentschädigung beträgt im 1. Lehrjahr 470,90 €, im 2. Lehrjahr 615,60 € und im 3. Lehrjahr 861,80 €.
  • Jeder Lehrling erhält jährlich einen Urlaubszuschuss und eine Weihnachtsremuneration, jeweils in Höhe einer Monatsvergütung; der Urlaubszuschuss wird bei Urlaubsantritt, die Weihnachtsremuneration spätestens am 30. November ausbezahlt.
  • Für die Überstundenentlohnung von Lehrlingen über 18 Jahren wird, falls kein passender Facharbeiterlohn vorliegt, der entsprechende Kollektivvertrag des Handels (KV 65/2011) herangezogen.
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
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