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Wahltage, Fristen und Vertreterzahl für die Hochschüler*innen‑Wahlen 2011
Verordnung vom 14.03.2011

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die Wahltage, Fristen und die Zahl der zu wählenden Vertreter*innen für die Hochschüler*innen‑Wahlen 2011 fest. Sie bestimmt, dass die Wahl am 24.–26. Mai stattfindet und regelt detaillierte Termine für Einreichungen, Einsprüche und Bekanntmachungen.
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung3/14/2011XXIV
Bildung
Studentenvertretung

Schwerpunkte

  • Die Wahltage für die Hochschüler*innen‑Wahlen 2011 sind auf den 24., 25. und 26. Mai festgelegt.
  • Die Anzahl der zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter wird anhand einer beigefügten Tabelle nach Studierendenzahl bestimmt.
  • Für die Wahl gelten zahlreiche Fristen, beginnend am 5. April 2011 für die Feststellung der Wahlberechtigung und endend am 30. Juni 2011 mit der Konstituierung der Bundesvertretung.
  • Die Universitäten können bis zum 5. Mai Unterkommissionen der Wahlkommissionen einrichten.
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Karl Beatrix, Mag. Dr.

ÖVP

Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung
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