<!--[0-->Änderung der Studienförderungsverordnung für Konservatorien (2011)<!--]-->
Änderung der Studienförderungsverordnung für Konservatorien (2011)
Verordnung vom 14.01.2011

Zusammenfassung

Die Verordnung zur Studienförderung an österreichischen Konservatorien wird um mehrere Punkte ergänzt: Angabe der Studiendauer in Semestern, neue Prüfungsnachweise nach jedem vierten Semester und Übergangsregelungen für bestimmte Jahrgänge.
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur1/14/2011XXIV
Bildung
Kulturpolitik

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert, dass die Studiendauer künftig in Semestern angegeben wird, auch wenn in einzelnen Statuten Jahresangaben vorkommen.
  • Nach dem zweiten Semester und danach nach jedem vierten Semester müssen Studierende Nachweise über erfolgreich abgelegte Prüfungen in den Ergänzungsfächern erbringen (5 Wochenstunden pro Semester).
  • Für bestimmte Jahrgänge (Studienjahr 2008/09 bzw. 2009/10) bleibt die frühere Fassung der Verordnung weiterhin gültig.
  • Mehrere Absätze und Punkte der Anlage treten zu festgelegten Zeitpunkten in Kraft (z. B. mit Kundmachung im Bundesgesetzblatt, zum Beginn des Schuljahres 2012/13 usw.).
Image of politician Schmied Claudia, Dr.

Schmied Claudia, Dr.

Ohne Klub

Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.