Zusammenfassung
Die Verordnung zur Studienförderung an österreichischen Konservatorien wird um mehrere Punkte ergänzt: Angabe der Studiendauer in Semestern, neue Prüfungsnachweise nach jedem vierten Semester und Übergangsregelungen für bestimmte Jahrgänge.Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur1/14/2011XXIV
Bildung
Kulturpolitik
Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert, dass die Studiendauer künftig in Semestern angegeben wird, auch wenn in einzelnen Statuten Jahresangaben vorkommen.
- Nach dem zweiten Semester und danach nach jedem vierten Semester müssen Studierende Nachweise über erfolgreich abgelegte Prüfungen in den Ergänzungsfächern erbringen (5 Wochenstunden pro Semester).
- Für bestimmte Jahrgänge (Studienjahr 2008/09 bzw. 2009/10) bleibt die frühere Fassung der Verordnung weiterhin gültig.
- Mehrere Absätze und Punkte der Anlage treten zu festgelegten Zeitpunkten in Kraft (z. B. mit Kundmachung im Bundesgesetzblatt, zum Beginn des Schuljahres 2012/13 usw.).
Dokumente (PDFs)
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