Zusammenfassung
Die Verordnung von 2011 ändert die Zahnärztekammer‑Wahlordnung, indem sie veraltete Formulierungen entfernt, inklusivere Sprache für behinderte Wahlberechtigte einführt und neue Melde‑ und Publikationspflichten bei Nachbesetzungen festlegt.Bundesministerium für Gesundheit3/14/2011XXIV
Gesundheit
Schwerpunkte
In Kraft ab 14.03.2011
- Einfügung des Verweises „gemäß § 10 ZÄKG“ nach dem Wort „Zahnärztekammer“ in § 2 Abs. 1.
- Streichung des veralteten Ausdrucks „in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 10/2004,“ in § 7 Abs. 1.
- Korrektur eines Tippfehlers: „Postenlaufs“ wird zu „Postlaufs“ in § 7 Abs. 2 geändert.
- Entfernung der Wortfolge „und Frauen“ aus § 8 Abs. 2.
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