Erweiterung der Intensivdaten‑Meldepflicht und Einführung neuer Statistik‑Satzarten
Verordnung vom 29.03.2012Zusammenfassung
Die Verordnung erweitert die Meldepflichten für Intensivbehandlungseinheiten um SAPS‑3‑ und TISS‑A‑Daten und führt neue Satzarten in die Jahresmeldung ein.Bundesministerium für Gesundheit3/29/2012XXIV
Gesundheit
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2012
- Intensivbehandlungseinheiten müssen für Patienten ab 16 Jahren zusätzlich SAPS‑3‑ und TISS‑A‑Daten erfassen.
- Die neuen Satzarten I11 (SAPS‑3‑Daten) und I12 (TISS‑A‑Daten) werden in die Jahresmeldung integriert.
- Daten können über ein verschlüsseltes Web‑Verzeichnis oder über verschlüsselte mobile Datenträger (CD‑ROM, DVD, USB) übermittelt werden.
- Der Wortlaut „Bundesministerium für Gesundheit und Frauen“ wird in allen betroffenen Verordnungen zu „Bundesministerium für Gesundheit“ geändert.
Dokumente (PDFs)
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