Zusammenfassung
Die Verordnung 112/2012 legt für das Jahr 2012 zeitlich befristete Fahrverbote für schwere Lastkraftfahrzeuge (> 7,5 t) auf ausgewählten Autobahnen und Bundesstraßen fest. Die Verbote gelten an festgelegten Daten und Uhrzeiten, insbesondere auf der A12, A13 und A4, mit zahlreichen Ausnahmen für lebenswichtige und öffentliche Dienste.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie4/2/2012XXIV
Verkehr
Schwerpunkte
- Das Fahrverbot gilt für Lastkraftfahrzeuge über 7,5 t (inkl. Sattelkraftfahrzeuge und Kombinationen) auf den genannten Strecken und zu den angegebenen Zeitfenstern.
- Für Fahrten nach Italien (bzw. über Italien) gelten an mehreren Daten (z. B. 6. April, 7. April, 25. April, 2. Juni, 27. Juli, 3.–10. August, 22. Dezember) zeitlich befristete Fahrverbote auf der A12 und A13.
- Ein zusätzliches Fahrverbot gilt am Ost‑Autobahn A4 (Schwechat–Nickelsdorf) an allen Samstagen vom 30. Juni bis 1. September 2012 von 8 bis 15 Uhr, ausgenommen Ziel‑ und Quellverkehr aus bestimmten Bezirken.
- Ausgenommen vom Fahrverbot sind Fahrten für die Beförderung von Schlacht‑ oder Stechvieh, Druckwerke, Getränkeversorgung in Ausflugsgebieten, Tankstellenbelieferung, Gastronomie, Reparaturen an Kühlanlagen, Abschlepp‑ und Pannenhilfe, Katastrophen‑ und medizinische Versorgung, Polizeieinsätze, Feuerwehr, Müllabfuhr, Abfallentsorgung, Klärwerksbetrieb sowie regulärer Linienverkehr.
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