Zusammenfassung
Die IG‑L‑Messkonzeptverordnung 2012 legt ein flächendeckendes Messnetz für Luftschadstoffe fest, definiert Untersuchungsgebiete, Mindestzahlen an Messstellen und Qualitätsstandards.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft4/12/2012XXIV
Umwelt
Schwerpunkte
- Das Bundesgebiet wird in Untersuchungsgebiete aufgeteilt; jedes Bundesland ist ein Gebiet, ausgenommen die definierten Ballungsräume.
- Messstellen müssen repräsentativ verteilt werden – vorrangig in größeren Städten und stark belasteten Gebieten, wobei Bevölkerungsdichte und Emissionslage berücksichtigt werden.
- Für jedes Schadstoff‑ und Gebietspaar ist eine Mindestanzahl an Messstellen vorgeschrieben (siehe Tabelle 1).
- Der Landeshauptmann muss die Standorte und Messverfahren bis spätestens 1. Februar jedes Jahres dem Bundesminister melden; die Daten werden online veröffentlicht.
Dokumente (PDFs)
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