<!--[0-->Verordnung zur Satzung des Kollektivvertrags für das grafische Gewerbe (2012)<!--]-->
Verordnung zur Satzung des Kollektivvertrags für das grafische Gewerbe (2012)
Verordnung vom 24.04.2012

Zusammenfassung

Die Verordnung erklärt den zwischen dem Verband Druck & Medientechnik und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund geschlossenen Kollektivvertrag für das grafische Gewerbe flächendeckend in ganz Österreich verbindlich.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz4/24/2012XXIV
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Die Verordnung erklärt den Kollektivvertrag für das gesamte grafische Gewerbe in Österreich verbindlich.
  • Der Geltungsbereich umfasst alle Teilbereiche der grafischen Produktion, das gesamte Staatsgebiet und alle Arbeitgeber sowie deren Beschäftigte, die nicht bereits durch einen anderen Kollektivvertrag erfasst sind.
  • Die Satzung bezieht sich auf die am 28. Februar 2012 abgeschlossene Zusatzvereinbarung (KV 143/2012), die Regelungen für Arbeiter, technische und kaufmännische Angestellte sowie Lehrlinge enthält.
  • Ausgenommen von der Satzungserklärung sind die Punkte VI und X der zugrundeliegenden Vereinbarung.
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
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