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Änderung der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr (ERV 2006) – neue Ausnahmen & Vorgaben
Verordnung vom 26.04.2012

Zusammenfassung

Die Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr wird 1. Mai 2012 geändert: Sie führt eine Ausnahmeregelung für Teilnehmer ohne technische Ausstattung ein, legt neue Vorgaben für Grund‑ und Firmenbuchverfahren fest und präzisiert den Umgang mit mehreren Dokumenten.
Bundesministerium für Justiz4/26/2012XXIV
Verwaltungsrecht

Schwerpunkte

  • Ein neuer Absatz (1c) erlaubt Teilnehmern, die technische Voraussetzungen nicht erfüllen, dies zu bescheinigen und damit vom elektronischen Rechtsverkehr ausgenommen zu werden.
  • In Grundbuch‑ und Firmenbuchverfahren muss eine Verbesserung über einen gesonderten Folgeantrag nach einer definierten Schnittstellenbeschreibung eingebracht werden.
  • Nach den Worten „Auszüge aus der Datenbank“ wird die Ergänzung „des Grundbuchs und“ eingefügt, um klarzustellen, dass Grundbuchauszüge ebenfalls gemeint sind.
  • Beschlüsse zur Rangordnung (§ 54 GBG) sind von der elektronischen Zustellung ausgenommen und müssen im Original eingereicht werden.
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Karl Beatrix, Mag. Dr.

ÖVP

Bundesministerin für Justiz
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