Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass die Bundesanstalt Statistik Österreich jährlich Daten zum Viehbestand erhebt – im Juni für Rinder und Schweine, im Dezember zusätzlich für Schafe, Ziegen und nicht untersuchte Schlachtungen. Die Erhebung erfolgt teils als Vollerhebung über Verwaltungsdaten, teils als Stichprobe von 7 000 Betrieben, und wird durch einen jährlichen Kosten‑ersatz finanziert.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft5/18/2012XXIV
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.06.2012
- Die Bundesanstalt Statistik Österreich führt jährlich Erhebungen zum Viehbestand durch, um die EU‑Statistikpflichten zu erfüllen.
- Im Juni werden alle landwirtschaftlichen Betriebe mit Rindern und Schweinen befragt; im Dezember zusätzlich Betriebe mit Schafen, Ziegen und nicht untersuchten Schlachtungen von Schweinen.
- Für Schweine‑ und Rinderdaten erfolgt eine Vollerhebung über Verwaltungsdaten (Gesundheitsministerium, Agrarmarkt Austria); für Schweine, Schafe, Ziegen und Schlachtungen wird eine Stichprobe von 7 000 Betrieben befragt.
- Die Befragten müssen innerhalb von zwölf Werktagen nach dem Stichtag vollständige Angaben machen; bei Verweigerung drohen Sanktionen nach § 66 des Bundesstatistikgesetzes.
Dokumente (PDFs)
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