Zusammenfassung
Die AVO Verkehr 2011 verlangt von allen Verkehrs‑ und Baugenehmigungen den Nachweis des Arbeitnehmerschutzes, etwa durch Sicherheitsnachweise, Personalbestellungen und Dokumentationen.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie1/23/2012XXIV
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
In Kraft ab 23.01.2012
- Die Verordnung gilt für alle Genehmigungsverfahren im Eisenbahn‑, Seilbahn‑ und Schifffahrtsrecht sowie für Umwelt‑ und Bauverfahren.
- Bei jeder Verkehrsgenehmigung muss nachgewiesen werden, dass die Anforderungen des Arbeitnehmerschutzes bereits erfüllt sind.
- Für Eisenbahnbau‑ und Bauartgenehmigungen sind u. a. Sicherheits‑ und Gesundheitsschutzdokumente, Explosionsschutznachweise und Prüfungen von Arbeitsmitteln vorzulegen.
- Im Seilbahn‑Verfahren müssen Sicherheitsberichte mit den gleichen Nachweisen wie im Eisenbahn‑ und Schifffahrtsbereich erbracht werden.
Dokumente (PDFs)
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