Zusammenfassung
Die Verordnung regelt den Ablauf, Inhalt und die Organisation der Reifeprüfung an allgemein bildenden höheren Schulen. Sie legt fest, welche Prüfungen zu bestehen sind, definiert deren Umfang, Termine und Sonderbestimmungen.Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur5/30/2012XXIV
Bildung
Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für alle öffentlichen allgemein bildenden höheren Schulen, einschließlich Sonderformen, und regelt die Durchführung der Reifeprüfung.
- Die Reifeprüfung besteht aus vier Teilen: Vorprüfung (mündlich/praktisch), vorwissenschaftliche Arbeit, Klausur und mündliche Prüfung.
- Für die vorwissenschaftliche Arbeit muss das Thema im ersten Semester der vorletzten Schulstufe festgelegt werden; Umfang: 40 000‑60 000 Zeichen, Abgabe bis Ende der ersten Woche des zweiten Semesters.
- Die Klausurprüfungen umfassen standardisierte Prüfungsgebiete (Deutsch, Mathematik, Fremdsprachen usw.) und nicht‑standardisierte Gebiete; Aufgabenstellungen werden von Schulleitern bzw. beauftragten Personen erstellt und müssen geheim gehalten werden.
Dokumente (PDFs)
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