Prüfungsordnung für berufsbildende höhere Schulen (BHS) – Abschlussprüfungen 2012
Verordnung vom 30.05.2012Zusammenfassung
Die Verordnung legt einheitliche Regeln für die Abschlussprüfungen an berufsbildenden höheren Schulen, Lehr‑ und Erzieheranstalten sowie land‑ und forstwirtschaftlichen Lehranstalten fest, inklusive Ablauf, Inhalte und Termine.Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur5/30/2012XXIV
Bildung
Schwerpunkte
- Geltungsbereich: Die Verordnung gilt für berufsbildende höhere Schulen, höhere Anstalten der Lehrer‑ und Erzieherbildung sowie land‑ und forstwirtschaftliche Lehranstalten, inklusive ihrer Aufbaulehrgänge.
- Formen und Umfang der Abschlussprüfung: Sie besteht aus einer Vorprüfung (praktische Teilprüfungen) und einer Hauptprüfung, die Diplomarbeit, Klausur‑ und mündliche Prüfungen umfasst.
- Themenfestlegung der Diplomarbeit muss innerhalb der ersten drei Wochen der letzten Schulstufe erfolgen und vom Prüfer‑Team genehmigt werden.
- Klausurprüfung: Mindestens drei schriftliche Klausurarbeiten (Deutsch, lebende Fremdsprache, Angewandte Mathematik) müssen erbracht werden; zusätzliche Prüfungsgebiete können gewählt werden.
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