Zusammenlegung von Bezirksgerichten und Neugliederung der Sprengel in Oberösterreich
Verordnung vom 14.06.2012Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, welche Bezirksgerichte in Oberösterreich zusammengelegt werden und definiert neue Sprengel für die verbleibenden Gerichte. Das Inkrafttreten erfolgt stufenweise ab dem 1. Jänner 2013.Bundesministerium für Justiz6/14/2012XXIV
Gerichtswesen
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2013
- Mehrere Bezirksgerichte werden zu größeren Gerichten zusammengelegt, zum Beispiel Enns mit Steyr und Frankenmarkt mit Vöcklabruck.
- Für die verbleibenden Bezirksgerichte werden neue Sprengel definiert, die jeweils bestimmte Gemeinden umfassen.
- Die meisten Änderungen treten am 1. Jänner 2013 in Kraft; einige Zusammenlegungen gelten erst ab 1. Juli 2013 bzw. 1. Jänner 2014.
- Die bisherige Bezirksgerichte‑Verordnung von 2002 verliert zum 31. Dezember 2012 ihre Gültigkeit.
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